Erbrecht

– rechtliche Klarheit für Nachfolge und Vermögensregelung

Ihr Experte im Thema Erbrecht

Das Erbrecht ist ein zentrales Rechtsgebiet des schweizerischen Zivilrechts. Es regelt, was mit dem Vermögen einer Person nach deren Tod geschieht und stellt sicher, dass die Nachlassabwicklung geordnet erfolgt. In dieser Situation stellen sich für Betroffene – sei es als Erblasser:in oder als Erbin bzw. Erbe – viele Fragen: Wie kann ich meinen Nachlass gestalten? Welche Rechte haben gesetzliche Erben? Was passiert, wenn keine Verfügung von Todes wegen existiert?

In all diesen Situationen bietet Ihnen Dr. iur. Peter Grubmiller in Wädenswil rechtliche Beratung und Begleitung.

Liegt keine letztwillige Verfügung vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese ordnet, in welcher Reihenfolge Angehörige erbberechtigt sind. Dabei werden die Nachkommen, Ehegatten oder eingetragenen Partner:innen sowie weitere Verwandte berücksichtigt.

Für viele Menschen ist es sinnvoll, bereits zu Lebzeiten eine Nachlassregelung zu treffen. So können Konflikte unter Erbinnen und Erben vermieden und persönliche Wünsche klar dokumentiert werden. Ich stelle sicher, dass die Regelung rechtlich einwandfrei und umsetzbar ist.

Ein Testament oder ein Erbvertrag ermöglicht es, den Nachlass gezielt zu gestalten.

  • Testament: Eine einseitige Verfügung, in der die Erblasserin oder der Erblasser festlegt, wer was erhalten soll. Dabei müssen gesetzliche Pflichtteile für bestimmte Erben (z. B. Kinder oder Ehepartner:in) beachtet werden.

  • Erbvertrag: Eine zweiseitige oder mehrseitige Vereinbarung zwischen Erblasser:in und Erbinnen und Erben. Er erfordert die öffentliche Beurkundung und ermöglicht verbindliche Regelungen über Erbteile, Vermächtnisse oder Erbverzichte.

Eine anwaltliche Beratung hilft, Formfehler zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Verfügung den tatsächlichen Willen widerspiegelt.

Neben der Zuweisung von Erbteilen gibt es weitere Gestaltungsmöglichkeiten:

  • Vermächtnis: Einzelne Gegenstände, Immobilien oder Geldbeträge können bestimmten Personen zugewiesen werden, auch wenn diese nicht gesetzliche Erben sind.

  • Erbvorbezug: Vermögenswerte können bereits zu Lebzeiten übertragen werden. Damit lassen sich steuerliche Aspekte berücksichtigen oder eine Unternehmensnachfolge frühzeitig regeln.

Gerade bei grösseren Vermögenswerten oder komplexen Familienkonstellationen ist rechtlicher Rat besonders entscheidend, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Nach dem Tod der Erblasserin oder des Erblassers muss der Nachlass abgewickelt werden. Hier kommt die Willensvollstreckung ins Spiel: Eine von der verstorbenen Person eingesetzte Person – oft ein Anwalt – sorgt dafür, dass der Nachlass gemäss Testament oder Erbvertrag umgesetzt wird.

Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Erbinnen und Erben, ist eine geordnete Erbteilung notwendig. Dabei werden Nachlasswerte aufgeteilt, Vermögensgegenstände bewertet und Ansprüche abgeglichen. Ein neutraler Blick von aussen kann helfen, faire Lösungen zu finden und gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Das Erbrecht überschneidet sich mit vielen weiteren Rechtsbereichen:

  • Steuerrecht: Erbschaften können steuerpflichtig sein, abhängig vom Verwandtschaftsgrad und vom Kanton.

  • Gesellschaftsrecht: Bei Unternehmen im Nachlass müssen Nachfolgeregelungen getroffen werden.

  • Familienrecht: Eheverträge und Güterrecht beeinflussen die erbrechtlichen Ansprüche erheblich.

Eine umfassende Beratung berücksichtigt diese Schnittstellen und schafft Lösungen, die nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll sind.

Individuelle Beratung und Begleitung

Jeder Nachlass ist einzigartig. Familienverhältnisse, Vermögensstrukturen und persönliche Wünsche erfordern massgeschneiderte Lösungen. Ich, Dr. Grubmiller, lege grossen Wert auf eine persönliche Beratung, die nicht nur rechtliche Klarheit schafft, sondern auch die emotionalen Aspekte berücksichtigt.

Ich unterstützte Mandant:innen dabei, rechtzeitig Vorsorge zu treffen und so Streitigkeiten zu vermeiden, und vertrete Erbinnen und Erben in komplexen Verfahren. Durch meine Erfahrung und meine Kenntnisse im schweizerischen Erbrecht sorge ich dafür, dass Interessen gewahrt und klare Regelungen gefunden werden.

Fazit und Kontakt

Das Erbrecht betrifft grundlegende Fragen der Nachfolge und der Vermögensweitergabe. Lassen Sie sich rechtzeitig beraten, um Sicherheit für sich selbst und Klarheit für Ihre Nachkommen zu schaffen. Ich biete in Wädenswil eine umfassende Unterstützung – von der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen bis zur Begleitung bei Erbteilungen.

Lassen Sie Ihren Fall prüfen: Vereinbaren Sie ein Erstgespräch in Wädenswil per Telefon +41 44 510 90 99 oder E-Mail an info@grubmiller-anwalt.ch