Personen- und Familienrecht

– rechtliche Begleitung in wichtigen Lebenssituationen

Ihr Experte im Thema Personen- und Familienrecht

Das Personen- und Familienrecht bildet einen zentralen Teil des schweizerischen Zivilrechts. Es regelt grundlegende Fragen des persönlichen Status, der Ehe und Partnerschaft sowie die Beziehungen zwischen Eltern und Kindern. Gerade weil es dabei oft um sehr persönliche und emotionale Themen geht, ist eine fachkundige und gleichzeitig sensible rechtliche Beratung entscheidend. Ich, Dr. iur. Peter Grubmiller, biete Privatpersonen und Familien eine umfassende Unterstützung bei allen rechtlichen Fragestellungen in diesem Bereich – von der Eheschliessung über Trennung und Scheidung bis hin zu Fragen der elterlichen Sorge oder des Kindesunterhalts.

Vor der Eheschliessung oder der Begründung einer eingetragenen Partnerschaft stellen sich für viele Paare Fragen zu rechtlichen Rahmenbedingungen. Themen wie das Güterrecht, die Gestaltung eines Ehevertrages oder die Regelung gemeinsamer Vermögenswerte spielen eine grosse Rolle. Auch Paare, die in einem Konkubinat leben, sollten sich bewusst sein, dass ohne vertragliche Vereinbarungen oft rechtliche Unsicherheiten bestehen – etwa im Hinblick auf Eigentum, Vorsorge oder die Absicherung im Todesfall. Eine rechtzeitige Beratung sorgt für Klarheit und hilft, Konflikte zu vermeiden.

Kommt es zur Krise in einer Beziehung, stellen sich schnell komplexe rechtliche Fragen. Bei einer vorübergehenden Trennung geht es häufig darum, den Unterhalt, die Obhut der Kinder oder die Nutzung der gemeinsamen Wohnung zu regeln. Hier bietet das Eheschutzverfahren eine rechtliche Grundlage.

Im Falle einer Scheidung sind umfassende Vereinbarungen zu treffen: die güterrechtliche Auseinandersetzung, die Aufteilung gemeinsamer Vermögenswerte, Unterhaltszahlungen sowie Fragen zur elterlichen Sorge und zum Besuchsrecht. Eine sachliche und klare Regelung schafft Stabilität für alle Beteiligten – insbesondere für die Kinder. Ich unterstützte Mandant:innen sowohl in einvernehmlichen Scheidungsverfahren als auch in strittigen Auseinandersetzungen. Ziel ist es stets, eine faire Lösung zu erarbeiten und die Belastung so gering wie möglich zu halten.

Das Kindeswohl steht im Zentrum aller familienrechtlichen Regelungen. Eltern tragen gemeinsam die Verantwortung für ihre Kinder – unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder zusammenleben. Kommt es zu einer Trennung, muss festgelegt werden, bei wem das Kind lebt, wie die Betreuung organisiert wird und in welchem Umfang Unterhalt zu leisten ist.

Auch die Anerkennung der Vaterschaft oder eine Adoption werfen rechtliche Fragen auf, die eine klare rechtliche Regelung erfordern. In bestimmten Situationen schaltet sich die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ein, beispielsweise wenn es um Kindesschutzmassnahmen oder um eine Vormundschaft geht. In solchen Fällen ist eine erfahrene anwaltliche Begleitung besonders wichtig, um die Rechte der Eltern und Kinder zu wahren.

Das Familienrecht steht nicht isoliert, sondern berührt viele andere Rechtsbereiche. So kann etwa das Steuerrecht bei Unterhaltszahlungen oder güterrechtlichen Auseinandersetzungen eine Rolle spielen. Auch das Sozialversicherungsrecht, beispielsweise im Hinblick auf AHV- oder Pensionskassenleistungen, ist häufig betroffen. Kommt es zu Streitigkeiten über Zahlungen, können Zwangsvollstreckung und Schuldbetreibung hinzukommen. Ich berücksichtige diese Schnittstellen und ermögliche Lösungen, die nicht nur familienrechtlich korrekt, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll sind.

Jede familiäre Situation ist einzigartig. Entsprechend wichtig ist es, Lösungen zu erarbeiten, die den individuellen Bedürfnissen gerecht werden. Ich, Dr. Grubmiller, lege grossen Wert auf eine persönliche und vertrauensvolle Beratung. Ich nehme mir Zeit, Ihre Anliegen genau zu verstehen, erkläre Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten verständlich und begleite Sie Schritt für Schritt durch den Prozess. Dabei steht nicht nur die rechtliche Durchsetzung von Ansprüchen im Vordergrund, sondern auch die Suche nach pragmatischen und nachhaltigen Lösungen.

Unterstützung in schwierigen Lebenslagen

Familienrechtliche Konflikte sind für die Betroffenen oft mit grosser emotionaler Belastung verbunden. Ein strukturierter rechtlicher Rahmen kann helfen, schwierige Situationen zu ordnen und klare Perspektiven zu schaffen. Ob es um die Vorbereitung einer Ehe, die Regelung einer Trennung oder die Interessenwahrung bei einem Kindesschutzverfahren geht – professionelle anwaltliche Begleitung schafft Sicherheit und Orientierung.

Fazit und Kontakt

Das Personen- und Familienrecht betrifft zentrale Lebensbereiche – von der Gestaltung einer Ehe über die Regelung des Zusammenlebens bis hin zur elterlichen Verantwortung. Gerade in Krisensituationen ist eine klare rechtliche Beratung unverzichtbar. Mit meiner langjährigen Erfahrung biete ich Ihnen in Wädenswil eine kompetente, lösungsorientierte und einfühlsame Begleitung. Wer im Bereich Personen- und Familienrecht Unterstützung oder eine Vertretung benötigt, findet in mir einen verlässlichen Ansprechpartner.

Vereinbaren Sie jetzt ein Erstgespräch in Wädenswil – telefonisch unter +41 44 510 90 99 oder per E-Mail an info@grubmiller-anwalt.ch.