Sachenrecht

– Rechte an Eigentum und Besitz klar geregelt

Ihr Experte im Thema Sachenrecht

Das Sachenrecht ist ein grundlegender Bestandteil des schweizerischen Zivilrechts. Es bestimmt, wem eine Sache gehört, wie Eigentum übertragen wird und welche Rechte Dritte an einer Sache haben können. Dabei geht es nicht nur um bewegliche Gegenstände wie Fahrzeuge oder Wertgegenstände, sondern auch um Immobilien und Grundstücke.

Ich, Dr. iur. Peter Grubmiller, berate Privatpersonen und Unternehmen in Wädenswil in allen Fragen des Sachenrechts – von der Eigentumsübertragung bis zu Streitigkeiten über Dienstbarkeiten oder Pfandrechte.

Zentrale Begriffe des Sachenrechts sind Eigentum und Besitz.

  • Eigentum bedeutet die umfassende rechtliche Herrschaft über eine Sache. Eigentümer:innen dürfen grundsätzlich frei über ihr Eigentum verfügen, es nutzen, veräussern oder belasten – allerdings stets im Rahmen der gesetzlichen Schranken.

  • Besitz hingegen ist die tatsächliche Gewalt über eine Sache, unabhängig davon, ob jemand Eigentümer:in ist oder nicht. So kann etwa ein Mieter oder eine Mieterin Besitzer:in einer Wohnung sein, ohne Eigentümer:in zu sein.

Gerade bei Streitigkeiten zwischen Eigentum und Besitz – etwa bei Rückforderungen, Herausgabeklagen oder Sicherungsansprüchen – ist eine präzise rechtliche Klärung entscheidend.

Ein grosser Teil des Sachenrechts betrifft Liegenschaften. Das Grundbuch spielt dabei eine zentrale Rolle. Hier werden Eigentumsrechte, Dienstbarkeiten und Pfandrechte registriert und öffentlich einsehbar gemacht.

Typische Fragen sind:

  • Wie erfolgt die Übertragung von Grundeigentum?

     

  • Welche Rechte haben Miteigentümer:innen oder Stockwerkeigentümer:innen?

     

  • Was ist bei Kauf, Schenkung oder Erbgang von Immobilien zu beachten?

     

Ich, Dr. Grubmiller, unterstütze Mandant:innen bei der Prüfung von Kaufverträgen, der Eintragung im Grundbuch und der Klärung von Eigentumsverhältnissen.

Neben dem Eigentum gibt es im Sachenrecht zahlreiche beschränkte dingliche Rechte. Besonders wichtig sind Dienstbarkeiten und Grundlasten:

  • Dienstbarkeiten gewähren einer Person bestimmte Nutzungsrechte an einem fremden Grundstück, z. B. ein Wegrecht, ein Wohnrecht oder ein Nutzniessungsrecht.

  • Grundlasten verpflichten die Eigentümer:innen eines Grundstücks, wiederkehrende Leistungen an die Berechtigten zu erbringen, etwa Unterhaltsarbeiten oder Lieferungen.

Solche Rechte sind oft Anlass für Konflikte, insbesondere wenn sie nicht klar geregelt oder im Grundbuch nur ungenau eingetragen sind. Eine anwaltliche Beratung sorgt hier für Rechtssicherheit.

Ein weiteres zentrales Thema des Sachenrechts sind Pfandrechte. Sie dienen der Sicherung von Forderungen: Gläubiger:innen können sich damit Rechte an einer Sache sichern, um im Falle einer Nichtzahlung befriedigt zu werden.

  • Faustpfandrecht: Die Schuldnerin oder der Schuldner übergibt eine bewegliche Sache als Sicherheit.

  • Grundpfandrecht: Immobilien können mit einer Hypothek belastet werden, um Kredite abzusichern.

Die Ausgestaltung von Pfandrechten erfordert besondere Sorgfalt, da sie weitreichende Folgen für Eigentümer:innen und Gläubiger:innen haben.

Das Stockwerkeigentum ist eine spezielle Form des Miteigentums an Grundstücken. Es ermöglicht mehreren Personen, jeweils eine Wohnung oder Geschäftseinheit exklusiv zu nutzen, während bestimmte Teile wie Dach, Treppenhaus oder Garten gemeinschaftlich verwaltet werden.

Konflikte entstehen oft bei Unterhaltskosten, baulichen Veränderungen oder Nutzungsrechten. Ich berate Sie bei der Auslegung von Reglementen, der Lösung von Nachbarschaftskonflikten und der Wahrnehmung Ihrer Rechte in der Gemeinschaft.

Das Sachenrecht überschneidet sich häufig mit dem öffentlichen Recht, insbesondere mit dem Baurecht und dem Planungsrecht. Fragen zur Nutzung von Grundstücken, bauliche Vorschriften oder öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen spielen in der Praxis eine grosse Rolle. Eine rechtliche Beratung berücksichtigt daher nicht nur die privatrechtliche, sondern auch die öffentlich-rechtliche Dimension.

Individuelle Beratung und Vertretung

Das Sachenrecht ist vielschichtig und betrifft unterschiedlichste Lebensbereiche – vom Kauf einer Wohnung über Hypotheken bis zu Nachbarschaftsstreitigkeiten. Ich lege grossen Wert auf eine individuelle Beratung, die auf die konkrete Situation der Mandant:innen zugeschnitten ist.

Leistungen im Sachenrecht umfassen unter anderem:

  • Beratung und Vertretung bei Eigentums- und Besitzstreitigkeiten

  • Unterstützung bei Immobilienkäufen und Grundbucheinträgen

  • Klärung von Dienstbarkeiten und Grundlasten

  • Gestaltung und Prüfung von Pfandverträgen

  • Beratung im Stockwerkeigentum und bei Nachbarschaftskonflikten

Fazit und Kontakt

Das Sachenrecht schafft klare Regeln für Eigentum, Besitz und dingliche Rechte. Lassen Sie sich rechtzeitig beraten, um Risiken zu vermeiden, Ansprüche zu sichern und Konflikte frühzeitig zu lösen.

Ich biete Privatpersonen und Unternehmen umfassende Unterstützung in allen Fragen des Sachenrechts – von der Gestaltung von Verträgen über die Klärung von Grundbucheinträgen bis zur Vertretung in Streitigkeiten.

Lassen Sie Ihre Situation prüfen: Vereinbaren Sie ein Erstgespräch in Wädenswil telefonisch unter +41 44 510 90 99 oder per E-Mail an info@grubmiller-anwalt.ch