Vertragsrecht

– Sicherheit bei Vereinbarungen und Verpflichtungen

Ihr Experte im Thema Vertragsrecht

Das Vertragsrecht ist ein Kernbereich des schweizerischen Zivilrechts. Es betrifft alltägliche wie auch komplexe Rechtsverhältnisse, sei es beim Kauf eines Produkts, bei der Anstellung in einem Unternehmen oder bei grösseren Geschäftsbeziehungen. Verträge bilden die Grundlage für gegenseitige Rechte und Pflichten. Gerade weil sie oft weitreichende finanzielle oder persönliche Folgen haben, ist eine rechtlich einwandfreie Gestaltung entscheidend.

Ich, Dr. iur. Peter Grubmiller, unterstütze Privatpersonen und Unternehmen in Wädenswil dabei, Verträge rechtssicher zu gestalten, Ansprüche durchzusetzen und Streitigkeiten zu lösen.

Das Vertragsrecht regelt, wie Verträge entstehen, welche Inhalte zulässig sind und welche Folgen ein Verstoss nach sich zieht. Damit ein Vertrag rechtsgültig ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein – unter anderem die übereinstimmende Willenserklärung beider Parteien, deren Handlungsfähigkeit und die Einhaltung gesetzlicher Formerfordernisse.

Kommt es zu einem Verstoss, etwa durch Nichterfüllung oder Verzug, können rechtliche Ansprüche auf Schadenersatz, Rücktritt oder Erfüllung entstehen. Hier sorgt anwaltliche Beratung dafür, dass Rechte gesichert und Risiken minimiert werden.

Kaufverträge gehören zu den häufigsten Vertragsarten im Alltag. Sie regeln die Übergabe einer Sache gegen Zahlung eines Preises. Streitpunkte entstehen oft bei Mängeln, Lieferverzug oder Gewährleistungsansprüchen.

Werkverträge betreffen die Herstellung eines Werkes, beispielsweise Bauarbeiten oder handwerkliche Leistungen. Zentrale Fragen sind hier: Wann gilt das Werk als mängelfrei? Welche Ansprüche bestehen bei Verzögerungen oder fehlerhafter Ausführung?

Ich unterstütze Mandant:innen bei der Prüfung, Ausgestaltung und Durchsetzung von Rechten aus Kauf- und Werkverträgen.

Der Auftrag ist ein weiterer zentraler Vertragstyp. Er umfasst die Verpflichtung, eine Tätigkeit sorgfältig auszuführen – etwa in Form von Beratungs-, Treuhand- oder ärztlichen Leistungen. Dabei steht die sorgfältige Ausführung, nicht aber ein bestimmter Erfolg im Vordergrund.

Auch moderne Dienstleistungsverträge, etwa in IT- oder Beratungsprojekten, werfen häufig komplexe Fragen auf. Unklare Leistungsbeschreibungen oder unzureichende Vertragsklauseln führen hier schnell zu Streit. Eine präzise Formulierung der Rechte und Pflichten schützt beide Seiten.

Das Mietrecht ist ein stark regulierter Bereich des Vertragsrechts. Es betrifft sowohl Wohn- als auch Geschäftsmieten. Typische Konflikte entstehen bei Kündigungen, Mieterhöhungen, Nebenkosten oder Mängeln der Mietsache.

Für Mieter:innen ist es wichtig, ihre Schutzrechte zu kennen, während Vermieter:innen klare Regelungen zur Sicherung ihrer Interessen benötigen. Ich, Dr. Grubmiller, berate beide Seiten, prüfe Ansprüche und begleite Sie bei Verhandlungen oder gerichtlichen Verfahren.

Auch das Arbeitsrecht basiert auf vertraglichen Vereinbarungen. Im Zentrum stehen Rechte und Pflichten von Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen. Themen wie Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitszeugnisse oder Konkurrenzverbote sind regelmässige Streitpunkte.

Eine frühzeitige anwaltliche Beratung hilft, Eskalationen zu vermeiden und schafft Rechtssicherheit für beide Parteien.

Das Vertragsrecht steht selten isoliert. Häufig bestehen enge Bezüge zu weiteren Rechtsgebieten:

  • Gesellschaftsrecht: Verträge zwischen Gesellschafter:innen oder bei Unternehmensgründungen.

  • Steuerrecht: Auswirkungen von Vertragsgestaltungen auf Steuerlasten.

  • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht: Durchsetzung oder Abwehr von Forderungen bei Zahlungsunfähigkeit.

Ich berate Sie ganzheitlich, berücksichtige diese Schnittstellen und ermögliche nachhaltige Lösungen.

Individuelle Beratung und Vertretung

Verträge sollten nicht nur formal korrekt, sondern auch praktisch umsetzbar sein. Ich lege grossen Wert auf eine individuelle Beratung, die die konkreten Bedürfnisse der Mandant:innen berücksichtigt.

Leistungen im Vertragsrecht umfassen unter anderem:

  • Ausarbeitung und Prüfung von Verträgen.

  • Beratung bei Vertragsverhandlungen.

  • Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen (z. B. Zahlung, Erfüllung, Schadenersatz).

  • Abwehr unberechtigter Forderungen.

  • Vertretung in Schlichtungs- und Gerichtsverfahren.

     

Fazit und Kontakt

Das Vertragsrecht prägt nahezu jeden Lebens- und Geschäftsbereich. Wer sich rechtzeitig beraten lässt, vermeidet Risiken, sichert seine Ansprüche und schafft klare Verhältnisse. Ich biete Privatpersonen und Unternehmen eine umfassende Unterstützung – von der Gestaltung von Verträgen bis zur Vertretung bei Streitigkeiten.

Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen: Vereinbaren Sie ein Erstgespräch in Wädenswil telefonisch unter +41 44 510 90 99 oder per E-Mail an info@grubmiller-anwalt.ch.